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OLG Koblenz, 23.01.2006 - (1) 4420 BL-III-51/05 |
Zitiervorschläge
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - (1) 4420 BL-III-51/05 (https://dejure.org/2006,35439)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate, Prüfungsumfang, Nachbesserung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 16.06.2005 - 30 Gs 2646/05
- OLG Koblenz, 21.12.2005 - 4420 BL-III-51/05
- OLG Koblenz, 23.01.2006 - (1) 4420 BL-III-51/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Koblenz, 03.01.2001 - 4420 BL - III - 71/00
Haftprüfung; Sechsmonatsfrist; Tatbegriff; neue Tat; neuer Haftbefehl; …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2006 - 4420 BL-III-51/05
Zwar vertritt der Senat in Anwendung des "erweiterten Tatbegriffs" die Auffassung, daß dann, wenn nach Beginn des Vollzugs der Untersuchungshaft eine neue Tat des Beschuldigten bekannt und deshalb ein neuer Haftbefehl erlassen oder der ursprüngliche ergänzt wird, eine neue 6-Monatsfrist von dem Zeitpunkt an zu laufen beginnt, in dem der Tatverdacht hinsichtlich des neuen Tatvorwurfs dringend i.S.d. § 112 StPO geworden ist (siehe dazu Senatsbeschluß v. 03.02.2001 NStZ-RR 01, 152; OLG Düsseldorf StV 04, 496; Meyer-Goßner;… StPO, 48. Aufl., § 121 Rn. 11 f. m.w.N.;… L... in Heidelberger Komm. § 121 Rn. 10). - OLG Oldenburg, 02.02.2005 - HEs 1/05
Aufhebung eines Haftbefehls auf Grund fehlender Angabe von Ort und Zeit der …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2006 - 4420 BL-III-51/05
Es kann dahinstehen, ob die Praxis mancher Staatsanwaltschaften (siehe auch OLG Oldenburg NStZ 05, 342; OLG Celle StV 05, 513), den gesetzlichen Anforderungen nicht genügende Haftbefehle mit zahlreichen Taten, aber allenfalls vage umschriebenen Tathandlungen zu erwirken, der Anwendung des erweiterten Tatbegriffs von vornherein entgegensteht. - OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 3 Ws 460/03
Fristbeginn bei Erlass eines neuen oder erweiterten Haftbefehls; Auslegung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2006 - 4420 BL-III-51/05
Zwar vertritt der Senat in Anwendung des "erweiterten Tatbegriffs" die Auffassung, daß dann, wenn nach Beginn des Vollzugs der Untersuchungshaft eine neue Tat des Beschuldigten bekannt und deshalb ein neuer Haftbefehl erlassen oder der ursprüngliche ergänzt wird, eine neue 6-Monatsfrist von dem Zeitpunkt an zu laufen beginnt, in dem der Tatverdacht hinsichtlich des neuen Tatvorwurfs dringend i.S.d. § 112 StPO geworden ist (siehe dazu Senatsbeschluß v. 03.02.2001 NStZ-RR 01, 152; OLG Düsseldorf StV 04, 496; Meyer-Goßner;… StPO, 48. Aufl., § 121 Rn. 11 f. m.w.N.;… L... in Heidelberger Komm. § 121 Rn. 10).
- OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ws 335/02
Haftbefehl, Begründung des Haftbefehls
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2006 - 4420 BL-III-51/05
In der Regel besteht die notwendige Begründung des dringenden Tatverdachts " in einer gestrafften Darstellung der wesentlichen, die Verdachtsmomente enthaltenden Ermittlungsergebnisse, die im Zeitpunkt der Haftentscheidung vorliegen " (…KK-Boujong, StPO, 5. Aufl., § 114 Rn. 12 ; OLG Hamm NStZ-RR 02, 335;… zu Sinn und Zweck der Begründung siehe KK-Boujong a.a.O Rn. 4;… Meyer-Goßner, StPO, 48 Aufl., § 114 Rn. 4 ). - OLG Celle, 01.06.2005 - 22 HEs 3/05
Anklageschrift; Annäherung; Aufhebung; Begründungserfordernis; Beschreibung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2006 - 4420 BL-III-51/05
Es kann dahinstehen, ob die Praxis mancher Staatsanwaltschaften (siehe auch OLG Oldenburg NStZ 05, 342; OLG Celle StV 05, 513), den gesetzlichen Anforderungen nicht genügende Haftbefehle mit zahlreichen Taten, aber allenfalls vage umschriebenen Tathandlungen zu erwirken, der Anwendung des erweiterten Tatbegriffs von vornherein entgegensteht. - KG, 28.02.2005 - 1 HEs 11/05
Strafprozessrecht: Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen derselben Tat …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.01.2006 - 4420 BL-III-51/05
Eine umfassende Beweiswürdigung unter Einbeziehung aller Beweismittel, die gegebenenfalls auch zahlreichen Bedenken und Hinweisen der Verteidigung nachgehen müßte, ist im Verfahren nach §§ 121, 122 nicht vorzunehmen (vgl. KG v. 28.02.2005 - [5] 1 HEs 11/05 m.w.N. in Juris).